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NIQ-Umfrage mit Gewinnspiel Teilnahmebedingungen und Datenschutzhinweise
Die Dr. BABOR GmbH & Co. KG, Neuenhofstraße 180, 52078 Aachen ("BABOR"), veranstaltet im Zusammenhang mit einer von NIQ durchgeführten Umfrage ein Gewinnspiel ("Gewinnspiel").
Das Gewinnspiel findet im Zeitraum vom 25.09.2026 bis einschließlich 25.10.2026 statt ("Teilnahmezeitraum"). Unter allen gültigen Teilnahmen werden fünf BABOR Jubiläums-Gewinnsets im Wert von jeweils ca. 300 EUR verlost. Die Gewinnsets bestehen jeweils aus einem BABOR Jubiläums-Set, einem Treatment-Set und einer limitierten Anniversary Bag. Eine Barauszahlung des Gewinnwerts ist nicht möglich. Für die Teilnahme am Gewinnspiel gelten die folgenden Teilnahmebedingungen.
1. Wie kann ich teilnehmen?
Die Teilnahme erfolgt, indem die teilnahmeberechtigte Person die von NIQ bereitgestellte Umfrage innerhalb des Teilnahmezeitraums über den vorgesehenen Teilnahme-Link aufruft, die Umfrage vollständig ausfüllt und absendet.
Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen Personen, die zum Zeitpunkt der Teilnahme mindestens 18 Jahre alt sind und ihren Wohnsitz in Deutschland haben.
Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Mitarbeitende der BABOR BEAUTY GROUP, Mitarbeitende von NIQ sowie Mitarbeitende der an der Durchführung des Gewinnspiels beteiligten Dienstleister und Agenturen. Gleiches gilt für deren Angehörige.
Jede Person darf nur einmal am Gewinnspiel teilnehmen. Mehrfachteilnahmen, automatisierte Teilnahmen sowie Teilnahmen unter falschem Namen oder mit unzutreffenden Angaben sind nicht zulässig und können zum Ausschluss vom Gewinnspiel führen.
Die Teilnahme ist kostenlos. Für die Teilnahme ist weder der Kauf eines Produkts noch die Anmeldung zu einem Newsletter oder die Erstellung eines Kundenkontos erforderlich. Etwaige Übermittlungskosten, die der teilnehmenden Person durch die Nutzung des Internets entstehen, werden nicht übernommen. Mit der Teilnahme ist keine Verpflichtung verbunden, Produkte zu kaufen oder sonstige Leistungen in Anspruch zu nehmen.
BABOR ist berechtigt, Teilnahmen auszuschließen, wenn ein Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen vorliegt oder der begründete Verdacht einer Manipulation besteht.
2. Wie werden die Gewinnerinnen und Gewinner ermittelt und benachrichtigt?
NIQ ermittelt die fünf Gewinnerinnen und Gewinner unter allen gültigen Teilnahmen nach dem Zufallsprinzip. Die Gewinnermittlung erfolgt spätestens innerhalb von sieben Tagen nach Ablauf des Teilnahmezeitraums.
NIQ benachrichtigt die Gewinnerinnen und Gewinner per E-Mail an die im Rahmen der Umfrage beziehungsweise der Gewinnspielteilnahme angegebene E-Mail-Adresse.
Für die Gewinnübermittlung fordert NIQ von den Gewinnerinnen und Gewinnern die erforderlichen Angaben, insbesondere eine postalische Zustelladresse, an. Die postalische Zustelladresse wird von NIQ ausschließlich verwendet, soweit dies für die Abwicklung und den Versand des Gewinns erforderlich ist.
Sollte eine Gewinnbenachrichtigung nicht zugestellt werden können, die Gewinnerin oder der Gewinner nicht innerhalb von {{FRIST, z. B. 7 TAGEN}} auf die Gewinnbenachrichtigung reagieren oder sollten die für die Gewinnübermittlung erforderlichen Angaben nicht rechtzeitig bereitgestellt werden, verfällt der Gewinnanspruch. In diesem Fall ist NIQ berechtigt, eine Ersatzgewinnerin oder einen Ersatzgewinner zu ermitteln.
NIQ verschickt die Gewinne an die von den Gewinnerinnen und Gewinnern mitgeteilte postalische Zustelladresse. Eine Übermittlung der personenbezogenen Daten der Gewinnerinnen und Gewinner an BABOR erfolgt nicht.
Der Gewinn ist nicht übertragbar und kann nicht in bar ausgezahlt werden. Eine Änderung oder ein Austausch des Gewinns ist ausgeschlossen. BABOR ist jedoch berechtigt, einen Gewinn durch einen gleichwertigen Gewinn zu ersetzen, sofern der ursprünglich vorgesehene Gewinn aus Gründen, die BABOR nicht zu vertreten hat, nicht verfügbar ist.
3. Wer ist für die Umfrage und die Datenverarbeitung verantwortlich?
Die Umfrage wird technisch und organisatorisch von
{{VOLLSTÄNDIGE FIRMENBEZEICHNUNG DER KONKRETEN NIQ-GESELLSCHAFT}}
{{VOLLSTÄNDIGE ANSCHRIFT DER KONKRETEN NIQ-GESELLSCHAFT}}
("NIQ") durchgeführt.
NIQ ist für die Erhebung, Speicherung und sonstige Verarbeitung der personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit der Umfrage datenschutzrechtlich verantwortlich. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten durch NIQ erfolgt nach Maßgabe der Datenschutzhinweise von NIQ. Diese sind unter folgendem Link abrufbar:
{{LINK ZU DEN NIQ-DATENSCHUTZHINWEISEN}}
Die im Rahmen der Umfrage erhobenen Daten werden von NIQ verarbeitet, um die Umfrage durchzuführen, auszuwerten und das Gewinnspiel abzuwickeln. Welche Daten konkret erhoben werden, zu welchen Zwecken sie verarbeitet werden, auf welcher Rechtsgrundlage die Verarbeitung erfolgt, wie lange sie gespeichert werden und welche Rechte den betroffenen Personen zustehen, ergibt sich aus den Datenschutzhinweisen von NIQ.
BABOR stellt die Gewinne zur Verfügung. NIQ verarbeitet die für die Durchführung der Umfrage und des Gewinnspiels erforderlichen personenbezogenen Daten. BABOR erhält grundsätzlich keine vollständigen individuellen Umfrageantworten und keine personenbezogenen Daten der Teilnehmenden oder Gewinnerinnen und Gewinner.
4. Welche Rechte haben die Teilnehmenden?
Für Fragen zur Erhebung, Verarbeitung, Speicherung und Nutzung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit der Umfrage und dem Gewinnspiel sowie für die Ausübung datenschutzrechtlicher Rechte ist NIQ unter den in den Datenschutzhinweisen von NIQ genannten Kontaktdaten zu kontaktieren:
{{DATENSCHUTZKONTAKT NIQ}}
Da BABOR im Zusammenhang mit der Umfrage und dem Gewinnspiel keine personenbezogenen Daten der Teilnehmenden oder Gewinnerinnen und Gewinner erhält, ist BABOR für datenschutzrechtliche Anfragen zu diesen Daten nicht die zuständige Anlaufstelle.
Betroffene Personen haben, soweit die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, insbesondere das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung und Datenübertragbarkeit sowie das Recht, einer Verarbeitung zu widersprechen oder eine erteilte Einwilligung mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen.
Darüber hinaus besteht das Recht, sich bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde zu beschweren. Zuständig ist insbesondere die Aufsichtsbehörde am Wohnort, am Arbeitsplatz oder am Ort des mutmaßlichen Datenschutzverstoßes.
5. Vorzeitige Beendigung und Änderung des Gewinnspiels
BABOR behält sich vor, das Gewinnspiel jederzeit ohne vorherige Ankündigung zu ändern, einzuschränken, auszusetzen oder vorzeitig zu beenden, sofern dies aus wichtigem Grund erforderlich ist.
Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels aus technischen, rechtlichen oder organisatorischen Gründen nicht mehr gewährleistet werden kann oder wenn eine Manipulation beziehungsweise ein Missbrauch festgestellt wird.
Soweit eine Beendigung oder Änderung durch das Verhalten einer teilnehmenden Person verursacht wurde, ist BABOR berechtigt, von dieser Person Ersatz des dadurch entstandenen Schadens zu verlangen.
6. Haftung
BABOR haftet unbeschränkt für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von BABOR, ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
Für leicht fahrlässig verursachte Schäden haftet BABOR nur, sofern eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde. In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei zwingender gesetzlicher Haftung.
BABOR haftet nicht für technische Störungen, die außerhalb des Verantwortungsbereichs von BABOR liegen, insbesondere für Störungen des Internets, des Telekommunikationsnetzes oder der von NIQ eingesetzten technischen Systeme, sofern BABOR diese nicht zu vertreten hat.
7. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Rechtsweg ist im Hinblick auf die Gewinnermittlung und die Gewinnentscheidung ausgeschlossen, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.
Aachen, 25.09.2026
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